Leistungen

  • Verbandwechsel / Wundpflege
  • Aufziehen und Verabreichen von Insulinspritzen
  • Injektionen: Subcutane (s.c.)
  • Blutzuckerkontrolle
  • Kontrolle von Vitalzeichen = Blutdruckmessung, Puls, Temperatur, Körpergewicht
  • Decubitusversorgung / -behandlung
  • Einreibungen, Wickel
  • Überwachung von Infusionen
  • Künstliche Ernährung (PEG)
  • Spezielle Krankenbeobachtung und -überwachung
  • Medikamenten-Einnahmeüberwachung
  • Kompressionsstrümpfe an- und ausziehen
  • Kompressionsverbände
  • stützende Verbände uvm.
  • Körperpflege – Waschen, Mundhygiene, Haarpflege und Rasur, Haut- und Nagelpflege, Stuhlgang
  • Ernährung – Hilfestellung reicht vom Wärmen und mundgerechten Darbieten der Speisen über die Hilfe bei der Flüssigkeitszufuhr bis hin zum Füttern der pflegebedürftigen Person
  • Mobilität – Unterstützung beim Aufstehen und Zubettgehen, Hilfe beim An- und Ausziehen, An- und Ablegen von Prothesen, Aufrichten und Umlagern im Bett, Hilfe beim Verlassen und Betreten des Wohnraums, aktives und funktionsgerechtes Bewegen von bettlägerigen Personen.
  • Vorbeugung von Folgeerkrankungen – Pilzinfektionen, Verdauungsprobleme, Lungenentzündung oder Hauterkrankungen vorzubeugen – dazu gehört Körperpflege, Umbetten, Eincremen und Informationen über richtige Ernährung
  • Förderung von Eigenständigkeit und Kommunikation – Ziel ist, dass die pflegebedürftige Person so lange wie möglich eigenständig bleibt und den Alltag mit wenig Hilfe meistern kann

Unter hauswirtschaftlicher Versorgung ist eine fachkundige Betreuung des Klienten in der eigenen häuslichen Umgebung in allen Belangen der Hauswirtschaft zu verstehen. 

  • Wir erledigen Botengänge für Sie (Apotheke, Post, Reinigung)
  • Wir unterstützen Sie im Haushalt (Waschen, Bügeln, Putzen)
  • Wir kaufen für Sie ein

Häusliche Betreuung bedeutet, Betroffene zuhause zu begleiten und zu beschäftigen. 

  • Wir erledigen mit Ihnen den Einkauf
  • Wir gehen mit Ihnen spazieren
  • Wir lesen Ihnen aus Ihrem Lieblingsbuch oder aus der Zeitung vor
  • Wir spielen mit Ihnen Gesellschaftsspiele

Sie leben in Stuttgart, sind pflegebedürftig, lassen sich von Angehörigen pflegen und erhalten dafür Pflegegeld? Dann sollten Sie die Möglichkeit nutzen, sich von einer Pflegefachkraft unseres ambulanten Pflegedienstes regelmäßig beraten zu lassen. §37.3 SGB XI schreibt dieses Beratungsgespräch vor.

Das richtet sich nach dem Pflegegrad des Pflegebedürftigen:

  • Zwei Beratungseinsätze jährlich sind bei Pflegegrad 1 möglich
  • Mindestens einmal im Halbjahr ist eine Beratung bei den pflegegraden 2 oder 3 vorgeschrieben
  • Bei Pflegegerad 4 oder 5 muss das Beratungsgespräch alle drei Monate erfolgen.

Das richtet sich nach dem Pflegegrad des Pflegebedürftigen:

  • Zwei Beratungseinsätze jährlich sind bei Pflegegrad 1 möglich
  • Mindestens einmal im Halbjahr ist eine Beratung bei den Pflegegraden 2 oder 3 vorgeschrieben
  • Bei Pflegegerad 4 oder 5 muss das Beratungsgespräch alle drei Monate erfolgen.
  • Unterstützung bei Leistungsanträgen, beim Termin mit dem Gutachter von vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) (kostenpflichtig)
  • Telefonische kostenlose Beratung bei allen Fragen rund um die Pflege, Pflegeleistungen und Pflegekosten
  • Kostenpflichtige vor Ort Beratung bei allen Fragen rund um die Pflege, Pflegeleistungen und Pflegekosten