Sie leben in Stuttgart, sind pflegebedürftig, lassen sich von Angehörigen pflegen und erhalten dafür Pflegegeld? Dann sollten Sie die Möglichkeit nutzen, sich von einer Pflegefachkraft unseres ambulanten Pflegedienstes regelmäßig beraten zu lassen. §37.3 SGB XI schreibt dieses Beratungsgespräch vor.
Das richtet sich nach dem Pflegegrad des Pflegebedürftigen:
- Zwei Beratungseinsätze jährlich sind bei Pflegegrad 1 möglich
- Mindestens einmal im Halbjahr ist eine Beratung bei den pflegegraden 2 oder 3 vorgeschrieben
- Bei Pflegegerad 4 oder 5 muss das Beratungsgespräch alle drei Monate erfolgen.